Gerichtsverhandlung online – Premiere heute!
Schon seit einiger Zeit sieht § 128a der Zivilprozessordnung vor, mündliche Verhandlungen vor den Zivilgerichten auch online durchzuführen.
Nur das Gericht befindet sich dann im Sitzungssaal, die Parteien können sich an einem anderen Ort aufhalten, z.B. zuhause oder im Büro. Die Verhandlung wird dann in Bild und Ton an diesen Ort und in das Sitzungszimmer übertragen. Selbst Vernehmungen von Zeugen und Sachverständigen können auf diesem Weg durchgeführt werden.
Heute hat unser Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Dr. Wolf-Dieter Kuhlmann für unsere Kanzlei zum ersten Mal an einer solchen Sitzung des Arbeitsgerichts Duisburg teilgenommen. Die Direktorin des Gerichts hatte die Möglichkeit eröffnet und war mit der Durchführung dann auch sehr zufrieden. Auch für sie war es übrigens die allererste Gerichtsverhandlung, die online gestaltet wurde.
Die Prozessparteien und ihre Anwälte sparen auf diese Weise natürlich viel Zeit und gegebenenfalls auch lange Anfahrtswege. Man kann nur hoffen, dass immer mehr Gerichte die Möglichkeit der Verhandlung auf diese Weise eröffnen!