Für alle Seiten da
Unsere Kompetenz in Sachen Arbeitsrecht setzen wir seit etlichen Jahren für Arbeitgeber und Geschäftsführer wie auch für Arbeitnehmer und leitende Angestellte ein. Daneben unterstützen wir auch Betriebs- und Personalräte mit unserer Expertise. Beratung von der Stange gibt es bei uns nicht – schließlich ist jeder einzelne Fall ist so individuell wie die Menschen, um die es geht.
Mit Blick fürs Detail und das große Ganze
Im Arbeitsrecht muss man sowohl die Details und Feinheiten als auch das große Ganze im Blick haben. Während das Individualarbeitsrecht das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer mit allen wechselseitigen Verpflichtungen regelt, geht es beim Kollektivarbeitsrecht um mehr – wortwörtlich. Das Kollektivarbeitsrecht betrifft das Verhältnis zwischen Gewerkschaften, Betriebsräten oder anderen Mitarbeitervertretungen und dem jeweiligen Arbeitgeberverband bzw. Arbeitgeber. Was in diesem Rahmen geregelt wird, geht die gesamte Belegschaft an. Wir unterstützen in diesem Rahmen jedwede Partei – Arbeitgeber, Personalvertretungen wie auch einzelne Angestellte.
Vom Urlaubsanspruch bis zur Dienstvereinbarung
Das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer in jeder Beziehung ist das, worum das Arbeitsrecht kreist. Dies kann sich auf den Einzelfall beziehen, ebenso gut aber auch eine Vielzahl von Arbeitnehmern betreffen. Wann immer es um nichtselbstständige Erwerbsarbeit geht, greift dieses Recht.
Hier eine Auswahl an Fällen, in denen wir Ihnen weiterhelfen:
- Inhaltliche Gestaltung von Arbeitsverträgen
- Geschäftsführeranstellungsverträge
- Abmahnungen und Ermahnungen
- Ordentliche und außerordentliche Kündigungen Zeugnisgestaltung
- Arbeitszeitregelungen
- Arbeitnehmerschutz
- Arbeitspflichten des Arbeitnehmers
- Mitbestimmungsrechte von Arbeitnehmervertretungen
- Betriebsvereinbarungen