Erbrecht

Wenn es ums Erbe geht, ist dies naturgemäß ein Thema, das zumeist bedrückt.

Erben hängt oftmals unmittelbar mit Todesfällen zusammen. Das ist zwar in der Tat oft so, aber das Erbrecht befasst sich nicht einzig mit den Hinterlassenschaften Verblichener. Vielmehr hat es auch eine wichtige wirtschaftliche Funktion, wenn es etwa die Nachfolge in Unternehmen zu regeln gilt oder Übergabeverträge auszuhandeln sind. Das Erbrecht hat somit auch einen sehr handfesten Einsatzbereich, der nichts mit Trauer zu tun haben muss, sondern vielmehr damit, Werte zu bewahren und Traditionen fortzuführen.


Werte erhalten – für Ihre Lieben

Beim Erbrecht stehen einander zwar zwei Parteien gegenüber, doch arbeitet man nicht immer nur gegen-, sondern auch oft miteinander. Wir sind in beiden Situationen für Sie da: Sei es, dass Sie Ihr Testament machen möchten – gleich ob anwaltlich beraten oder notariell beurkundet – oder dass Sie als Erbe, Vermächtnisnehmer oder Pflichtteilsberechtigter über die Formalitäten des Erbrechts ins Bild gesetzt werden wollen.

Es lohnt sich in jedem Falle, eine letztwillige Verfügung – als handschriftliches oder notarielles Testament oder Erbvertrag – zeitig aufzusetzen. Denn besser, man hat eine Verfügung und braucht sie erst in vielen Jahren, als dass einen die unklaren Folgen des gesetzlichen Erbrechts ereilen. Auch um Streitigkeiten mehrerer Erben zu vermeiden, empfiehlt es sich, den letzten Willen sachlich und vor allem juristisch korrekt zu Papier zu bringen. Wir nehmen Sie hierbei an die Hand und sorgen dafür, dass alles in die richtigen Bahnen gelenkt wird.

Für den Familienfrieden

Nichts ist unschöner, als wenn die Trauer um ein geliebtes Familienmitglied zusätzlich von Erbstreitigkeiten überschattet wird. Da es im Interesse aller Familienmitglieder liegt, dem Verstorbenen ein ehrendes Andenken zu bewahren, sollten Fragen zur Aufteilung des Vermögens mit rechtlichem Beistand rechtssicher, diskret und mit der gebotenen Sensibilität behandelt werden. Wir sind für Sie da.

Was wir im Erbrecht für Sie tun können

Mit der Regelung von Unternehmensnachfolgen, bspw. in Familienunternehmen, trägt das Erbrecht dazu bei, Traditionen und über Jahrzehnte erarbeitete Werte zu erhalten. Hier ein Ausschnitt unseres breiten Leistungsspektrums:

  • Rechtssicheres Verfassen eines Testaments
  • Juristische Gestaltung von Erbverträgen
  • Beratung zu Erbfolge und Vermögensnachfolge
  • Durchsetzung von Vermächtnisansprüchen
  • Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen
  • Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften
  • Testamentsvollstreckung
  • Unternehmensnachfolge
  • Übergabeverträge
  • Nachlassverwaltung, Nachlasspflegschaft, Beratung zur Nachlassinsolvenz
  • Testamentsvollstreckung