Schattierungen statt Schwarz-Weiß-Denken
Unsere ethische und fachliche Verpflichtung ist es, Sie in jedem Falle nach geltendem Recht bestmöglich zu vertreten. Wir verurteilen nicht – wir sorgen dafür, dass jeder ein faires Verfahren bekommt.
„In dubio pro reo“, „Im Zweifel für den Angeklagten“ ist die Maxime des deutschen Strafrechts, die Vorverurteilungen einen Riegel vorschiebt. Das heißt: In Deutschland gilt jeder so lange als unschuldig, bis das Gegenteil bewiesen ist.
Das Strafrecht unterscheidet nicht schlicht Täter und Opfer; es kennt vielmehr Schattierungen und unterscheidet zwischen Täterschaft und Teilnahme, zwischen dem Versuch und dem vollendeten Delikt und behandelt Irrtumsfragen. Auch die Schwere der Tat wird verschiedentlich gewichtet, kennt das Strafrecht doch Delikte wie Körperverletzung, Totschlag, Mord, Diebstahl, Betrug oder Erpressung.
Für Fairness – für Sie
Im Strafrecht setzen wir uns für Sie ein – ob Sie nun als Geschädigter oder als Beschuldigter unseren Rat suchen. Anders als im Fernsehen bestimmen nicht flammende Plädoyers oder beeinflussbare Geschworene über Ihren Prozess. Vielmehr gilt es, fachkundig und mit kühlem Kopf jeden Fall individuell zu beleuchten und die Strategie zu entwickeln, die Ihnen zu Ihrem Recht verhilft.
Wir begleiten Sie in allen Phasen eines Strafverfahrens, also von der Vertretung im Ermittlungsverfahren bei Polizei und Staatsanwaltschaft bis hin in alle Instanzen eines gerichtlichen Strafverfahrens. Dabei verschaffen wir uns zunächst zeitnah Akteneinsicht, um eine effektive Vertretung sicherzustellen.